Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen (z. B. Klassen- räume) zu Treppenräumen notwendiger Treppen oder zu Ausgängen ins Freie führen, sind notwendige Flure.
Die nutzbare Breite für notwendige Flure muss nach den Vorgaben der Schulbaurichtlinie mindestens 1 m je 150 darauf angewiesene Be- nutzer betragen, aber mindestens eine nutzbare Breite von 1,25 m auf- weisen.
Dieses Maß darf durch offen stehende Türen, Einbauten oder Ein- richtungen nicht eingeengt werden. Ebenso sind Flure von Brandlasten frei zu halten.
Im
Rahmen neuer pädagogischer Konzepte rückt die indi- viduelle
För- derung der Schülerinnen und
Schüler immer stärker
in den Mittelpunkt.
Dies hat Auswirkungen auf
die Gestaltung des Unterrichts sowie die
Nutzung und Gestaltung der Räume. Eine individuelle Förderung der
Schülerinnen und Schüler kann in kleinen Gruppen erfolgreicher
durchgeführt werden, sodass ein Neben- raum
oder andere ruhige Lernbereiche außerhalb des Klassenraums erforderlich
werden. Viele bestehende Schulgebäude bieten für die räumliche
Umsetzung
leider nur begrenzte Möglichkeiten.
In diesen Fällen werden dann oft die angrenzenden Flurbereiche für solche individuellen Arbeitsplätze genutzt. Ebenso werden großzügig bemessene Flur- bereich auch gerne als Ruhebereiche oder Rückzugs- - räume für die Schülerinnen und Schüler umgestaltet.
