Bei der Evakuierung
von Schülerinnen und Schülern
mit Behinderung sind im Vorfeld einige
Aspekte zu bedenken, um im Brand- und Notfall ein schnelles und sicheres
Ver- lassen
des Schulgebäudes
aller Anwesenden gewährleis- ten zu können. Es ist darauf zu achten,
dass im Brandfall die vorhandenen Aufzüge nicht benutzt werden dürfen.
Ausnahmen bilden hier nur extra dafür ausgerichtete Brandschutz- bzw.
Feuerwehraufzüge, die ein sicheres Verlassen des Gebäudes ermöglichen.
Damit dienen hauptsächlich nur die Treppen als Fluchtweg, womit
das
eigenständige Verlassen von Rollstuhlfahrern oder Gehbehinderten sich
schwierig gestaltet.
Häufig wird im Schulalltag noch das Verfahren praktiziert, dass ältere Schülerinnen und Schüler oder Zivildienstleis- tende die Mitschüler mitsamt dem Rollstuhl über das Treppenhaus aus dem Gebäude tragen.
Dies sollte vermieden werden, da sich dabei sowohl die Hilfe leistenden
Personen durch das schwere Tragen von Lasten einer Überlastung der
Wirbelsäule wie auch ge- meinsam
mit dem Roll- stuhlfahrer einer erhöhten
Sturz-
und Unfallgefahr auf der Treppe aussetzen.
Zudem entsteht auf der Treppe eine Verkehrseinengung, die eine zügige und sichere Fluchtmöglichkeit über die Treppe für alle anderen Personen im Gebäude erschwert.
Eine alternative Lösung ist, die vom Rollstuhl abhän- gigen
und in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen auf gleicher Ebene
zuerst in einen gesicherten Bereich, der ein anderer Brandabschnitt
sein muss, zu bringen. Auf Grund der Gefahrensituation im Brandfall
muss
auch hierbei gewährleistet
sein, dass die Personen das Gebäude verlassen können. Wichtig
ist dabei, sich im Vorfeld mit der zustän- digen
Brandschutzbehörde
und Feuerwehr in Verbindung zu setzen. Räume und Brand- abschnitte,
die für eine Unterbringung während der Evakuierung kurzfristig
aufgesucht werden, müssen
nach den Anforderungen des Brandschutzes geeignet
sein.
Bei der Evakuierung sind möglichst alle Schülerinnen und Schüler zu beaufsichtigen.
