Flucht- und Rettung: Evakuierung
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01 | Informationen

Bei der Evakuierung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung sind im Vorfeld einige Aspekte zu bedenken, um im Brand- und Notfall ein schnelles und sicheres Ver- lassen des Schulgebäudes aller Anwesenden gewährleis- ten zu können. Es ist darauf zu achten, dass im Brandfall die vorhandenen Aufzüge nicht benutzt werden dürfen. Ausnahmen bilden hier nur extra dafür ausgerichtete Brandschutz- bzw. Feuerwehraufzüge, die ein sicheres Verlassen des Gebäudes ermöglichen. Damit dienen hauptsächlich nur die Treppen als Fluchtweg, womit
das eigenständige Verlassen von Rollstuhlfahrern oder Gehbehinderten sich schwierig gestaltet.

Häufig wird im Schulalltag noch das Verfahren praktiziert, dass ältere Schülerinnen und Schüler oder Zivildienstleis- tende die Mitschüler mitsamt dem Rollstuhl über das Treppenhaus aus dem Gebäude tragen.

Dies sollte vermieden werden, da sich dabei sowohl die Hilfe leistenden Personen durch das schwere Tragen von Lasten einer Überlastung der Wirbelsäule wie auch ge- meinsam mit dem Roll- stuhlfahrer einer erhöhten Sturz-
und Unfallgefahr auf der Treppe aussetzen.

Zudem entsteht auf der Treppe eine Verkehrseinengung, die eine zügige und sichere Fluchtmöglichkeit über die Treppe für alle anderen Personen im Gebäude erschwert.

Eine alternative Lösung ist, die vom Rollstuhl abhän- gigen und in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen auf gleicher Ebene zuerst in einen gesicherten Bereich, der ein anderer Brandabschnitt sein muss, zu bringen. Auf Grund der Gefahrensituation im Brandfall muss auch hierbei gewährleistet sein, dass die Personen das Gebäude verlassen können. Wichtig ist dabei, sich im Vorfeld mit der zustän- digen Brandschutzbehörde und Feuerwehr in Verbindung zu setzen. Räume und Brand- abschnitte, die für eine Unterbringung während der Evakuierung kurzfristig aufgesucht werden, müssen
nach den Anforderungen des Brandschutzes geeignet sein.

Bei der Evakuierung sind möglichst alle Schülerinnen und Schüler zu beaufsichtigen.