Das Foyer und der Ausgangsbereich sind in der Regel Teile der Rettungswege.
Die nutzbare Breite für notwendige Fluchtwege richtet sich nach den Vorgaben der Schulbaurichtlinie. Sie muss grundsätzlich mindestens 1,50 m betragen. Darüber hinaus muss sie mindestens 1,20 m je 200 darauf angewiesene Benutzer betragen. Staffelungen sind nur in Schritten von 0,60 m zulässig.
Dieses Maß darf durch offen stehende Türen, Einbauten oder Einrichtungen nicht eingeengt werden. Fluchtwege sind ebenfalls von Brandlasten frei zu halten.
