Bei der Gestaltung der Gebäudezugänge und Eingangsbereiche ist besonders darauf zu achten, dass diese auch von Rollstuhlbenutzern und Gehbehinderten ohne Einschränkung benutzt werden können. Ein- zelstufen zum Höhenausgleich müssen konsequent vermieden werden. Der Einbau von Rampen und Aufzügen ermöglicht eine barrierefreie Nutzung der Schule.
Gerade bei bestehenden Gebäudezugängen kann es erforderlich sein, nachträglich einen barrierefreien Zugang über eine Rampe oder eine Profilrampe herzustellen. Diese ist in der Regel jedoch nur sinnvoll, wenn kein allzu großer Höhenunterschied überwunden werden muss.
Bei der Planung und Ausführung von Rampen sind die folgenden As- pekte zu berücksichtigen:
