Feuerlöscher mit Flucht- und Rettungsplan ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Feuerlöscher sind eine wesentlicher Bestandteil des
Brandschutzes und müssen an gut sichtbaren und im Brandfall leicht zugänglichen Stellen angebracht sein. Sie müssen vor Beschädigung und Witterungseinflüssen geschützt sein und dürfen die erforderlichen Fluchtwegbreiten nicht einschränken.

Feuerlöscher©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Die Erfordernisse bezüglich Anzahl und Ort der aufzustellenden Feuerlöscher ergeben sich aus den Hinweisen der Technischen Regel für „Maßnahmen gegen Brände" und den Abstimmungen mit der zuständigen Feuerwehr.

Feuerlöscher sollten nur so hoch über dem Fußboden angeordnet sein, dass auch kleinere Personen diese ohne Schwierigkeiten aus der Halterung entnehmen können. Als zweckmäßig hat sich eine Griffhöhe von 80 cm bis 120 cm erwiesen.

Weitere Informationen zu den Brandklassen, zum Einsatzzweck, zu erforderlichen Prüfungen und zur Anzahl der Feuerlöscher finden sich unter Feuerlöscher im Treppenraum.