Klassenräume werden als besonders angenehm empfunden, wenn die Belichtung mit ausreichendem Tageslicht gewährleistet ist und Blendungen nahezu ausgeschlossen sind.
Eine ausreichende Belichtung wird über entsprechend große Fenster- fläche erreicht. Mindestvoraussetzung ist ein Rohbaumaß der Fens- teröffnungen von mindestens ein Achtel der Grundfläche des Raumes gemäß den Vorgaben der Landesbauordnung.
Zur Erreichung einer ausgewogenen Leuchtdichte und erforderlichen Beleuchtungsstärke im Raum und an allen Schüler- und Lehrer- arbeitsplätzen ist es notwendig, die Klassenräume zusätzlich mit künstlicher Beleuchtung auszustatten.
Bei der Ausstattung von Klassen- und Unterrichtsräu-
men sind ent- sprechend dem Stand der Technik nach
DIN EN 12464-1 folgende Mindestbeleuchtungsstärken
zu verwenden:
| Art des Raumes, Aufgabe oder Tätigkeit |
Beleuchtungsstärke (lx) |
|
Unterrichtsräume in Grund- und
weiterführenden Schulen |
300
|
|
Unterrichtsräume für Abend-
klassen und Erwachsenenbildung |
500
|
|
Wandtafel
|
500
|
|
Computerübungsräume
|
300
|
|
Bildschirmarbeitsplätze
|
500*
|
|
Lesebereiche (Bibliotheken)
|
500
|
* Die Grenzwerte der Leuchtdichte von Leuchten sind zu beachten.
