Beleuchtung/Belichtung
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01 | Informationen

Klassenräume werden als besonders angenehm empfunden, wenn die Belichtung mit ausreichendem Tageslicht gewährleistet ist und Blendungen nahezu ausgeschlossen sind.

Eine ausreichende Belichtung wird über entsprechend große Fenster- fläche erreicht. Mindestvoraussetzung ist ein Rohbaumaß der Fens- teröffnungen von mindestens ein Achtel der Grundfläche des Raumes gemäß den Vorgaben der Landesbauordnung.

Zur Erreichung einer ausgewogenen Leuchtdichte und erforderlichen Beleuchtungsstärke im Raum und an allen Schüler- und Lehrer- arbeitsplätzen ist es notwendig, die Klassenräume zusätzlich mit künstlicher Beleuchtung auszustatten.

Bei der Ausstattung von Klassen- und Unterrichtsräu-
men sind ent- sprechend dem Stand der Technik nach
DIN EN 12464-1 folgende Mindestbeleuchtungsstärken
zu verwenden:

 Art des Raumes,
 Aufgabe oder Tätigkeit
 Beleuchtungsstärke  (lx)
 Unterrichtsräume in Grund- und
 weiterführenden Schulen
 300
 Unterrichtsräume für Abend-
 klassen und Erwachsenenbildung
 500
 Wandtafel
 500
 Computerübungsräume
 300
 Bildschirmarbeitsplätze
 500*
 Lesebereiche (Bibliotheken)
 500

* Die Grenzwerte der Leuchtdichte von Leuchten sind zu beachten.