Voraussetzung für freudvolles und anspruchsvolles Spie- len an Kletter- und Spielplatzgeräten, an Seilgärten und an künstlichen Kletter- und Boulderanlagen sind sichere Geräte und Geräteumgebungen.
Gefährdungen werden bei der Nutzung von Spielplatz- geräten vermie- den, wenn die grundsätzlichen sicher- heitstechnischen Anforderungen der europäischen Normen erfüllt sind.
Bei Klettergeräten und Niedrigseilgärten sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Beim Aufstellen und Betreiben von künstlichen Klet- teranlagen, Boulder- wänden und Seilgärten sind grundsätzlich die spezifischen An- forderungen der jeweiligen Norm zu erfüllen.
