Wenn an Arbeitsplätzen mit ätzenden/reizenden Stoffen umgegangen wird und eine Gefährdung durch Verspritzen besteht, muss neben der persönlichen Schutzausrüstung zur Ersten Hilfe eine geeignete Augenspülvorrichtung gestellt werden. Im vorliegenden Fall empfehlen wir zur Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen, eine Augen- dusche/ Handbrause (mit Kaltwasseranschluss am Wasch- becken) zu installieren.
Bei Verwendung von warmem Wasser besteht die Gefahr erhöhter Hautpermeabilität.
Nach DIN 12 899 Teil 2 muss die Augendusche/ Handbrau- se folgende Anforderungen erfüllen:
