Rutschen
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01 | Informationen

Bei der Nutzung öffentlicher Bäder beim Schulschwimmen oder bei schulischen Veranstaltungen in Bädern wollen Schülerinnen und Schüler, sobald sie eine Rutsche er- blicken, gerne Rutschen. Damit Rutschen Spaß macht
und das auch weiterhin so bleibt, sollten 3 Grundanfor- derungen erfüllt werden:

Im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht sollten die Lehrkräfte,
die Schwimmmeister und das Aufsichtspersonal insbe- sondere folgende Aufgaben erfüllen: