An Wände, Stützen, Decken und sonstige Einrichtungen werden folgende sicherheitstechnischen Anforderungen gestellt:
An Verkehrswegen sollten
ab Oberkante Standfläche bis zu einer Höhe
von 2 m keine Oberflächen vorhanden sein, die zu Verletzungen führen
können bzw. scharfkantig aus- geführt sind. Ecken und Kanten
von Wänden und Stützen gelten als nicht scharfkantig, wenn z. B.
Fliesenwände
voll verfugt sind oder Fliesen mit um die Fliesenkanten
gezogener Glasur verwendet werden.
Wanddecken, Wandvorlagen oder Stützen mit abge- rundeten (Radius > 2 mm) oder gebrochenen Kanten gelten als nicht scharfkantig.
