Beckeneinbauten & -Einrichtungen
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01 | Informationen

Für Beckeneinbauten und -einrichtungen gelten
folgende sicherheits- technische Voraussetzungen:

Einbauten oder Einrichtungen unter der Wasserober- fläche sollen so angeordnet und abgesichert sein,
dass Verletzungen weitgehend vermieden werden.
Solche Einbauten sind z. B.

Für Sitzstufen, Sprudelbänke, Liegemulden und ähnliche Einrichtungen ist dies z. B. erfüllt, wenn: