01 | Informationen
Schwimmbäder sind mit Sanitätsräumen auszustatten, wobei bei einer ausschließlichen schulischen Nutzung (Schulschwimmbad) eine wirksame Erste Hilfe jederzeit gewährleistet sein muss.
Der Sanitätsraum bzw. Erste-Hilfe-Raum ist wie folgt auszustatten:
- Die Größe des Raumes beträgt mindestens 8 m2;
bei Kombination mit dem Schwimmmeisterraum insgesamt 14 m2.
- Die Raumhöhe im Lichten beträgt mindestens 2,50 m.
- Der Raum muss leicht erreichbar und zugänglich sein.
- Die Breite und Anordnung der Türen müssen den ungehinderten Abtransport von Verunglückten auf einer Trage ermöglichen.
- Auf einen rutschhemmenden Fußbodenbelag ist zu achten. Die Anforderungen sind unter dem Menü- punkt Fußböden beschrieben.
- Ein Sichtschutz ist erforderlich.
- Bei der Aufteilung des Raumes ist bereits ein aus- reichender Standplatz am Kopfende der Liege für Wiederbelebung zu berücksichtigen.