Sanitätsraum
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01 | Informationen

Schwimmbäder sind mit Sanitätsräumen auszustatten, wobei bei einer ausschließlichen schulischen Nutzung (Schulschwimmbad) eine wirksame Erste Hilfe jederzeit gewährleistet sein muss.

Der Sanitätsraum bzw. Erste-Hilfe-Raum ist wie folgt auszustatten: