01 | Informationen
Beim Besuch einer Schwimmstätte durch Schulen im Rahmen des öffentlichen Badebetriebes sollte der Schwimmmeisterraum folgende Anforderungen erfüllen:
- Lage und Gestaltung sollen eine möglichst gute Übersicht über die Schwimmbadanlage geben.
- Die Temperatur im Raum ist unabhängig von der Umgebung zu regeln.
- Der Schallpegel im Raum ist gegenüber dem Umgebungsbereich gemindert.
- Die Grundfläche beträgt mindestens 6 m2 und
die Höhe mindestens 2,50 m.
- Ein Notruftelefon ist installiert.