01 | Informationen
Chlorgas: Anlagen und Behälter
Für die Anlagen und Behälter im Technikraum bestehen folgende Anforderungen:
- Chlorgasflaschen – voll oder leer – sind einzeln
gegen Umfallen zu sichern.
- Flaschenventile dürfen nur von Hand und ohne Hilfsmittel betätigt werden.
- Chlorgasbehälter mit fest sitzenden Ventilen
sind entsprechend gekennzeichnet an den Abfüllbetrieb zurückzusenden.
- Leitungen und Ventile dürfen nicht über
50 Grad Celsius oder mit offener Flamme
erwärmt werden.
- Bei Vereisung ist das Ventil mit lauwarmen, feuchten Lappen gängig zu machen.
- Bei Außerbetriebnahme und Arbeiten sind Leitungen und Ventile vor Schmutz und Feuchtigkeit zu schützen.
- Das wird erreicht, indem das Chlorflaschenhilfs- ventil geschlossen und ein Stopfen mit Dichtung angebracht wird.
- Beschädigte Leitungen und Anschlüsse sind sofort
zu erneuern.
- Beim Lagern und Transportieren sind Chlorgasfla- schen mit einer Ventilverschlussmutter und einer Ventilschutzkappe zu versehen.