Technikraum – Betrieb
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01 | Informationen

Betriebsanweisung

Der Unternehmer hat für Tätigkeiten, die zu einer besonderen Gefährdung führen können, Betriebs- anweisungen in verständlicher Form und Sprache
zu erstellen.

Dabei sind diese Regel und alle einschlägigen Vor- schriften, Bestimmungen sowie Betriebsanleitungen, Sicherheitsdatenblätter von Herstellern zu beachten.

Die Betriebsanweisungen sind an geeigneter Stelle auszuhängen oder auszulegen.

Die Betriebsanweisungen dienen als Grundlage nach Arbeitsschutz- gesetz und Gefahrstoffverordnung für die durchzuführenden Unterweisungen der Beschäftigten.

Tätigkeiten, die zu einer besonderen Gefährdung führen können, sind z. B.

Die Betriebsanweisung für Chlorungsanlagen muss insbesondere folgende Angaben enthalten: