Betriebsanweisung
Der Unternehmer hat für Tätigkeiten, die zu einer besonderen Gefährdung führen können, Betriebs- anweisungen in verständlicher Form und Sprache
zu erstellen.
Dabei sind diese Regel und alle einschlägigen Vor- schriften, Bestimmungen sowie Betriebsanleitungen, Sicherheitsdatenblätter von Herstellern zu beachten.
Die Betriebsanweisungen sind an geeigneter Stelle auszuhängen oder auszulegen.
Die Betriebsanweisungen dienen als Grundlage nach Arbeitsschutz- gesetz und Gefahrstoffverordnung für die durchzuführenden Unterweisungen der Beschäftigten.
Tätigkeiten, die zu einer besonderen Gefährdung führen können, sind z. B.
Die Betriebsanweisung für Chlorungsanlagen muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
