01 | Informationen
Unterweisung
Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei der
Arbeit zu unterweisen, insbesondere
- über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und
- die Maßnahmen zu ihrer Verhütung sowie
- bei einer Arbeitnehmerüberlassung vor Aufnahme
der Tätigkeit anhand der Betriebsanweisung.