Zur bestimmungsgemäßen Verwendung der Maschinen, Geräte und Werkzeuge ist es unerlässlich, die Betriebsan- leitungen der Hersteller strikt zu beachten.
Für die jeweilige Einweisung in die Handhabung dieser Ar- beitsmittel sind die aufsichtsführenden Lehrkräfte verant- wortlich.
