Beleuchtung/Belichtung
Sichere Schule | Textilgestaltung | Unterrichtsraum
01 | Informationen

Die Belichtung der Klassenräume mit ausreichendem Tageslicht erfolgt über entsprechend große Fenster- flächen. Das Rohbaumaß der Fensteröffnungen muss ge- mäß den Vorgaben der Landesbauordnung mindestens ein Achtel der Grundfläche des Raumes betragen. Eine zusätzliche Ausstattung der Räume mit künstlicher Be- leuchtung ist notwendig, um die erforderliche Beleuch- tungsstärke und eine ausge- wogene Leuchtdichte im Raum sicherzustellen.

Vorgaben zu Qualitätskriterien (z. B. Farbwiedergabe, Blendung) und Mindestbeleuchtungsstärken sind in der DIN EN 12464-1 enthalten:

Art des Raumes, Aufgabe oder Tätigkeit Beleuchtungsstärke (lx)
Textilraum
500
Wandtafel
500