Die Anzahl der Arbeitsplätze im Raum ist so zu bemessen, dass an den Einzelarbeitsplätzen eine Bewegungsfläche von mindestens 1,5 m2 vorhanden ist.
Die notwendigen Verkehrs- und Fluchtwege im Klassen- raum sind frei zu halten und dürfen nicht eingeengt wer- den.
Die nutzbare Breite eines Längsganges im Klassenraum sollte mindestens 1 m betragen.
