Verkehrs- und Fluchtwege
Sichere Schule | Textilgestaltung | Unterrichtsraum
01 | Informationen

Die Anzahl der Arbeitsplätze im Raum ist so zu bemessen, dass an den Einzelarbeitsplätzen eine Bewegungsfläche von mindestens 1,5 m2 vorhanden ist.

Die notwendigen Verkehrs- und Fluchtwege im Klassen- raum sind frei zu halten und dürfen nicht eingeengt wer- den.

Die nutzbare Breite eines Längsganges im Klassenraum sollte mindestens 1 m betragen.