Die wesentlichen baulichen Anforderungen zu Treppen und Treppen- räumen
sind im Bauordnungsrecht geregelt.
In den einzelnen Unter- themen
zum Treppenraum finden nur diejenigen Erwähnung, die im Zusammenhang
mit den Anforderungen der Unfallkasse von Bedeutung sind oder bei denen
ein inhaltlicher Bezug besteht.
Deshalb sind die grundlegenden baulichen
Anforde- rungen, z. B. bezo- gen auf
die Anzahl und Lage sowie
die Ausgänge
und den Brandschutz, die in der Landes- bauordnung und der Schulbaurichtlinie
geregelt sind, diesen Rechtsquellen zu entnehmen.
