Bestand
Handläufe sind für die sichere Benutzung von Treppen erforderlich
und sollten auch bei bestehenden Treppen nachgerüstet werden. Bei dem
nachträglichen Einbau
von Handläufen im Bestand taucht aber immer wieder die
Frage auf, ob diese in der nutzbaren Treppenlaufbreite liegen dürfen.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass durch die zusätz- lichen Handläufe die Benutzung der Treppe sicherer wird. Letztlich ist die Unterschrei- tung der Mindestlaufbreite durch nachträglich angeordnete Handläufe jedoch eine Abweichung zur Landesbauordnung bzw. zur Schulbau- - richtlinie und ist somit immer mit den zuständigen Stellen abzustimmen.
