Ausstattung und Geräte

BI Ausstattung und Geräte

Grundvoraussetzung für das sichere Arbeiten im Biologieunterricht sind die sicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen (Bau, Einrichtung und Organisation). Deshalb sollte der Schulträger bereits bei der Planung der Ausstattung der naturwissenschaftlichen Fachräume alle schulischen Beteiligten (wie z. B. Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrkräfte, Schüler, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin bzw. den Betriebsarzt) einbeziehen.

Die Fachräume müssen gegen eine unbefugte Nutzung gesichert werden. Es müssen Einrichtungen und geeignete Behältnisse für die Aufbewahrung von Laborgeräten, Glaswaren und biologischen Objekten sowie für die Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen und Biostoffen vorhanden sein.

Ausstattungselemente und Installationen sind vor der Inbetriebnahme sowie in regelmäßigen Zeiträumen und nach Veränderungen auf ihren sicheren Zustand zu prüfen. Der Sachkostenträger muss hierfür befähigte Personen bzw. ausreichend qualifizierte Unternehmen beauftragen. Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren und bei Übergabe des Objektes und danach in regelmäßigen Abständen der Schulleitung mitzuteilen.

Empfehlungen und Vorgaben hierfür finden sich nachfolgend unter: