Waschbecken mit Augennotdusche ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Gelangen Spritzer von Flüssigkeiten oder Stäube in die Augen, sind die Augen mit ausreichend Wasser in Trinkwasserqualität zu spülen. Daher muss eine geeignete Augennotdusche am Kaltwasseranschluss vorhanden sein, die unverzüglich erreichbar ist. Hohe Wassertemperaturen erhöhen die Permeabilität der Haut und somit die Aufnahme von Gefahr- und Biostoffen ins Auge. Die Verwendung von warmem Wasser kann zu einer Verkeimung der Augendusche und der Zuführleitung führen. Dies kann ein erhöhtes Vorkommen von Krankheitserregern, wie Legionellen, auslösen.

Waschbecken mit Augennotdusche©B. Fardel | Unfallkasse NRW

An diese Notduschen werden folgende Anforderungen gestellt:

  • Sie sollen die Augen sofort mit ausreichenden Wassermengen spülen können. Augenspülvorrichtungen müssen jederzeit „ohne Betätigung“ von zusätzlichen Absperreinrichtungen Wasser führen.
  • Das Stellteil des Ventils muss leicht erreichbar, verwechslungssicher angebracht und leicht zu betätigen sein.
  • Ventile dürfen, einmal geöffnet, nicht selbsttätig schließen.
  • An jeder Auslassöffnung einer Augennotdusche müssen mindestens 6 l Wasser pro Minute austreten. Eine Wassertemperatur von 15 °C ermöglicht eine unterbrechungsfreie Spülung der Augen. Das Spülen der Augen muss mit weit gespreizten Lidern erfolgen, um alle Gefahrstoffreste zu erfassen. Das Spülen muss lange durchgeführt werden, Richtwert sind mindestens zehn Minuten, eine ärztliche Kontrolle des Auges ist unverzüglich durchzuführen.
  • Die Wasserstrahlen müssen eine Höhe von wenigstens 10 cm und nicht mehr als 30 cm oberhalb der Wasseraustritte erreichen.
  • Die Augennotdusche muss durch das Sicherheitskennzeichen „Augenspülvorrichtung“ gekennzeichnet sein.
  • Für flexible Leitungen sollten DVGW-geprüfte Schläuche verwendet werden.

Bewegliche Augennotduschen mit nur einem Spülknopf sind zulässig. Augenspülflaschen mit steriler Spülflüssigkeit sind nur noch dann zulässig, wenn kein fließendes Trinkwasser zu Verfügung steht. 

Eine Funktionsprüfung der Augennotdusche ist wiederkehrend, mindestens einmal monatlich, durchzuführen. Es hat sich bewährt, die Augendusche für das Reinigen des Spülbeckens oder sonstiger Materialien zu nutzen. Dadurch wird vermieden, dass das Wasser längere Zeit in den Zuführungsleitungen stagniert, die Trinkwasserqualität bleibt erhalten und einer Verkeimung wird vorgebeugt.