Notrufmeldeeinrichtung ©Unfallkasse NRW

BI Notruf-Meldeeinrichtungen

In Schulen muss bei Unfällen jederzeit ein Notruf abgesetzt werden können. Da naturwissenschaftliche Fachräume Bereiche mit erhöhten Gefährdungen sind, muss hier eine frei zugängliche Meldeeinrichtung für Notfälle vorhanden sein. 

In unmittelbarer Nähe der Meldeeinrichtung müssen die Namen der Ersthelferinnen und Ersthelfer und der Orte, an denen sie üblicherweise zu erreichen sind, sowie die Rufnummern der Rettungsleitstelle, der nächstgelegenen Ärztinnen und Ärzte, der Durchgangsärztin bzw. des Durchgangsarztes, des Krankenhauses, der Giftnotrufzentrale und der Taxizentrale verfügbar sein.

Ein Festnetzanschluss ist unbedingt zu bevorzugen, da er nicht abhängig von der Verfügbarkeit eines Mobilfunknetzes und der Akkukapazität eines Handys ist.

Ein Notruf nach außen muss auch jederzeit möglich sein und darf nicht auf die Weiterleitung durch z. B. das Sekretariat angewiesen sein.

Wenn ein Mobiltelefon als Meldeeinrichtung fungieren soll, sind die folgenden zusätzlichen Anforderungen einzuhalten:

  • Das Mobiltelefon ist ausschließlich für diesen Zweck vorzuhalten (kein Privathandy).
  • Das Mobiltelefon ist an einem festgelegten Ort ständig funktionsbereit vorzuhalten.

In der Nähe des Telefons sind ein Notrufverzeichnis sowie der Aushang „Verhalten bei Unfällen“ anzubringen.