Be- und Entlüftung des Raumes ©Unfallkasse NRW

In naturwissenschaftlichen Fachräumen können bei Versuchen Gase, Dämpfe, Rauch oder Stäube entstehen. Deshalb ist grundsätzlich eine ausreichende Be- und Entlüftung des Raumes vorzusehen. Informationen und Hinweise für eine lern- und gesundheitsförderliche Raumluftqualität und zum geeigneten Raumklima sind im Unterrichtsraum beschrieben.

Innen liegende Fachräume sind zu vermeiden. Wenn diese jedoch vorhanden sind, müssen sie mit einer raumlufttechnischen Anlage ausgestattet sein, um eine ausreichend gute Raumluftqualität zu gewährleisten.

Falls gefährliche Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe bei Experimenten entstehen, müssen diese an ihrer Austritts- oder Entstehungsstelle vollständig erfasst und ohne Gefahr für Mensch und Umwelt abgeführt werden. Für solche Gefährdungen sind Abzüge vorzusehen, bzw. es müssen Räume aufgesucht werden, in denen Abzüge vorhanden sind. Die Abluft aus den Abzügen wird grundsätzlich über Dach ins Freie geführt. 

Auf eine mechanische Zuluftanlage kann verzichtet werden, wenn das Nachströmen der Zuluft zur Versorgung des Abzugs und anderer ablufttechnischer Einrichtungen sichergestellt ist.

Die Absaugleistung der Abzüge darf durch eine gleichzeitig vorhandene Raumlüftung nicht unwirksam werden. Dies ist bei der Planung zu berücksichtigen.

Hinweise zur Lagerung in Schränken mit Abluftanlagen finden Sie im Bereich Chemie.