Musterbetriebsanweisung ©Unfallkasse NRW

Betriebsanweisungen weisen auf die Gefahren bei Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen hin und zeigen die entsprechenden Schutzmaßnahmen auf. Sie sind den Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften zur Verfügung zu stellen, wie z. B. Aushang, Auslage, digital. Für die Verwendung von Arbeitsmitteln wie z. B. Laborabzüge, mikrobiologische Sicherheitswerkbänke oder Dampfdruckkochtopf müssen Betriebsanweisungen erstellt werden.

Betriebsanweisung für Biostoffe

Die Betriebsanweisung für Biostoffe muss folgende Informationen enthalten:

1. Die mit den vorgesehenen Tätigkeiten verbundenen Gefahren für die Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte, insbesondere zu

  • der Art der Tätigkeit,
  • den am Arbeitsplatz verwendeten oder auftretenden, tätigkeitsrelevanten Biostoffen einschließlich der Risikogruppe, Übertragungswege und gesundheitlichen Wirkungen.

2. Informationen über Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, dazu gehören insbesondere

  • innerbetriebliche Hygienevorgaben,
  • Informationen über Maßnahmen, die zur Verhütung einer Exposition zu ergreifen sind,
  • Informationen zum Tragen, Verwenden und Ablegen persönlicher Schutzausrüstung einschließlich Schutzkleidung.

3. Anweisungen zum Verhalten und zu Maßnahmen bei Verletzungen, bei Unfällen und Betriebsstörungen

4. Innerbetriebliche Meldung und Erste Hilfe

5. Informationen zur sachgerechten Inaktivierung oder Entsorgung von Biostoffen und kontaminierten Gegenständen, Materialien oder Arbeitsmitteln


Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen im Aufbau vergleichbare Betriebsanweisungen erstellt werden, sofern es sich nicht um Tätigkeiten mit geringen Gefährdungen handelt.

Musterbetriebsanweisungen für Gefahrstoffe finden sich im kostenlosen Online-Portal DEGINTU.