Brandschutz

Der Sachkostenträger hat bereits bei der Planung Aspekte des Brandschutzes zu berücksichtigen. Er erstellt einen Lageplan, z. B. für entzündliche/entzündbare Flüssigkeiten, Druckgasflaschen, einen Flucht- und Rettungsplan sowie einen Feuerwehrplan für bauliche Anlagen, in denen eingezeichnet wird: Räume mit gefährlichen Stoffen, entzündbaren Flüssigkeiten, radioaktiven Stoffen, Druckgasen. Die Zusammenarbeit mit der für den vorbeugenden Brandschutz zuständigen Behörde ist erforderlich.

Der Umgang mit Brandschutzeinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ist den Lehrkräften durch Unterweisung und Übung vertraut zu machen und regelmäßig zu wiederholen.

Kleiderbrände sind mit Feuerlöschern zu löschen. Feuerlöschdecken sind zur Personenbrandbekämpfung nicht zulässig.

Weitere Informationen zu geeigneten Feuerlöschern und zum Brandschutz finden Sie im Eingangsbereich der sicheren Schule.