Erste Hilfe

Im Biologieunterricht können Schülerinnen und Schüler besonderen Gefährdungen ausgesetzt sein. Insbesondere können Stich- und Schnittverletzungen durch spitze und scharfe Gegenstände, wie Skalpelle, Präpariernadeln, Kanüle, Glasbruch, Verbrennungen durch offene Flammen oder heiße Oberflächen entstehen.

Bei Tätigkeiten mit Biostoffen z. B. infektiösen Mikroorganismen sowie toxischen und sensibilisierenden Biostoffen können Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte Gefährdungen durch mögliche Vergiftungen und allergischen Reaktionen ausgesetzt sein. 

Die Schulleitung sorgt gemeinsam mit dem Sachkostenträger für eine wirksame Erste Hilfe. In naturwissenschaftlichen Unterrichtsräumen müssen Verbandkästen nach DIN 13157 Teil C vorhanden sein.

Lehrkräfte im Fach Biologie sollten als Ersthilferinnenmund Ersthelfer aus- und fortgebildet sein.

Hinweise zur Personenbrandbekämpfung finden sich unter Brandschutz.

Für Verletzungen des Auges, z. B. Verätzungen, müssen Augenspülvorrichtungen vorhanden und schnell erreichbar sein. Hinweise finden sich unter Augennotduschen.

Bei den Informationszentren für Vergiftungen finden Sie rund um die Uhr telefonische Hilfe.

Hinweise zu Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen finden sich in der RiSU-KMK-Richtlinie.


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