Sicherheit in Fachräumen

BI Sicherheit in Fachräumen

Die Sicherheit in Fachräumen (Lehr- und Übungsräume sowie Vorbereitungsräume) ist abhängig von der Umsetzung der baulichen Anforderungen und der Organisation des Fachunterrichts.

In Biologiefachräumen dürfen sich Schülerinnen und Schüler aufgrund besonderer Gefährdungen nicht unbeaufsichtigt aufhalten. Dies wird durch eine gute Unterrichtsorganisation und die Einhaltung von baulichen Anforderungen, z. B. Türen mit feststehendem Außenknauf und Innenklinke, erfüllt.

Zu einer guten Organisation gehören Informationen, Schulungen und Unterweisungen für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigte, wie z. B. Reinigungskräfte.

In Fachräumen müssen:

  • durch fachkundige Personen erstellte Gefährdungsbeurteilungen vorhanden sein
  • Betriebsanweisungen erstellt werden, z. B. allgemeine Labor- bzw. Fachraumordnung, Musterbetriebsanweisung, Versuchsanleitungen für Schülerinnen und Schüler
  • Gefahr-/Biostoffverzeichnisse vorliegen, diese können auch in elektronischer Form, z. B. mit DEGINTU, vorgehalten werden
  • sichtbare Hinweise zur Ersten Hilfe und zum Brandschutz vorhanden sein
  • Gefahren-Piktogramme sowie eine Liste der H- und P-Sätze zugänglich gemacht werden, sofern im Raum Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden
  • fehlende oder defekte Sicherheitseinrichtungen und Ausstattung der Schulleitung gemeldet werden
  • beschädigte Geräte als defekt gekennzeichnet und der weiteren Verwendung entzogen werden

Eine Nutzung der Lehr- und Übungsräume durch andere Fachlehrerinnen und Fachlehrer bzw. für andere Unterrichtsfächer ist nur möglich, wenn

  • Schülerinnen und Schüler ständig beaufsichtigt werden,
  • die Geräte und Medien sicher verwahrt (abgeschlossen) sind,
  • sich keine Gefahrstoffe im Raum befinden und
  • der Zugang vom Fachraum zur Vorbereitung verschlossen ist.