FAQs

Die Antworten auf die Fragen geben eine Orientierung für ein sicheres praktisches Arbeiten in der Biologie.

Experimente an Menschen

Sind Eigenexperimente, z. B. Blutzuckerteste, in der Schule zulässig? Welche Vorschriften sind zu beachten?
Die Demonstration eines Blutzuckertests durch eine an Diabetes erkrankte Schülerin oder einen erkrankten Schüler ist möglich. Das schriftliche Einverständnis der betroffenen Schülerin oder des Schülers und der Eltern sollte unbedingt eingeholt werden. Weitere Informationen finden Sie unter „Menschenkunde und humanes Probenmaterial.
Ist eine Blutgruppenbestimmung von Schülerblut erlaubt?
Nein, es ist nicht erlaubt, dass Schülerinnnen und Schüler eine Blutgruppenbestimmung ihres Blutes durchführen. Auch bei Versuchen mit Eigenblut kann ein Kontakt der Schülerinnnen und Schüler untereinander und somit eine mögliche Belastung mit Hepatitis B oder C, HIV etc. nicht ausgeschlossen werden. Für die Bestimmung muss Modellblut oder von behördlich beaufsichtigten Institutionen, z. B. Hilfsorganisationen, getestetes Blut eingesetzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter „Menschenkunde und humanes Probenmaterial.

Umgang und Experimente mit Tieren

Dürfen Schülerinnnen und Schüler lebende Haustiere mitbringen?
Gesunde Tiere dürfen in die Schule mitgebracht werden. Man kann von der Gesundheit der Tiere ausgehen, wenn sie regelmäßig von einer Tierärztin oder vom Tierarzt untersucht werden und bei ihnen keine Erkrankung festgestellt wurde. Weitere Informationen finden Sie unter „Umgang mit Tieren, Tierpräparaten und anatomischen Präparaten.
Das Mitbringen von toten (Wirbel-)Tieren birgt ggf. ein erhöhtes Gefährdungspotenzial. Tote Wirbeltiere, insbesondere tote Säugetiere, dürfen daher nicht in die Schule gebracht werden, da eine Erkrankung der Tiere und mögliche Übertragung auf den Menschen, z. B. Tollwut, nicht ausgeschlossen werden kann. Weitere Informationen finden Sie unter „Umgang mit Tieren, Tierpräparaten und anatomischen Präparaten.
In der Schule sollten nur Schweineaugen untersucht werden, da es sich bei Rinderaugen um Risikomaterial bezüglich BSE handelt. Die Einhaltung von allgemeinen Hygienemaßnahmen sollte selbstverständlich sein. Die Entsorgung der Augen kann über den Schlachthof oder eine Schlachterei/Metzgerei oder auch über den Hausmüll erfolgen. Aufgrund des Schutzes Dritter sollten die Schweineaugen vor der Entsorgung verpackt werden. Weitere Informationen finden Sie unter „Umgang mit Tieren, Tierpräparaten und anatomischen Präparaten.
Es ist wichtig, darauf zu achten, dass nur Blut von gesunden Tieren in der Schule verwendet wird. Das Blut sollte über einen Schlachthof bezogen werden, wo die Tiere von einer Amtstierärztin oder vom Amtstierarzt untersucht werden. Weitere Informationen finden Sie unter „Umgang mit Tieren, Tierpräparaten und anatomischen Präparaten.
Die BioStoffV fordert in diesem Fall nicht das Tragen von Einmalhandschuhen. Falls Einmalhandschuhe verwendet werden, ist aufgrund gesundheitlicher Risiken auf Latexhandschuhe zu verzichten, Alternativen: Vinyl-, Nitrilkautschuk-Handschuhe. Weitere Informationen finden Sie unter „Umgang mit Tieren, Tierpräparaten und anatomischen Präparaten.
 

Experimente mit Mikroorganismen

  Welche Bakterienstämme dürfen verwendet werden? 
Es dürfen alle Bakterien der Risikogruppe 1 verwendet werden. Beim gezielten Einsatz von Bakterien der Risikogruppe 2 in der Schule sind weitere geeignete Maßnahmen nach BioStoffV bzw. nach der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht Teil I – 6.4.3 notwendig. Weitere Informationen finden Sie unter „Versuche mit Biostoffen.
  Ist der Umgang mit selbst gezüchteten Bakterienkolonien erlaubt? 
Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung gibt die geeigneten Schutzmaßnahmen vor. Bei bekannten, definierten Bakterienstämmen (Reinkulturen) der Risikogruppe 1 kann eine weitere Anzucht unter Beachtung der Schutzmaßnahmen in der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht Teil I - 6.4.2 erfolgen. Verunreinigte Kulturen müssen sterilisiert werden. Weitere Informationen finden Sie unter „Versuche mit Biostoffen.
  Sind das Anzüchten von Schimmelpilzen auf Lebensmitteln sowie Versuche zum Verderben und Haltbarmachen von Lebensmitteln zulässig? 
Wichtig ist, dass eine Sporenverbreitung vermieden wird und die Proben in verschlossenen Gefäßen aufbewahrt werden. Weitere Informationen finden Sie unter „Versuche mit Biostoffen.
  Was ist bei der Gewässeruntersuchung (Ökologie) zu beachten? 
In der Regel gehören die Mikroorganismen in Gewässern (Teichen, Tümpeln, Bächen) der Risikogruppe 1 an. Daher sind die Schutzmaßnahmen, wie sie in der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht I – 6.4.2. beschrieben sind, zu beachten.
In Gewässern, die mit Abwasser, Gülle oder Düngemitteln belastet sind, kommen Mikroorganismen der Risikogruppe 2 vor. Solche Untersuchungen fallen unter die Schutzstufe 2 und sind als Lehrerexperiment durchzuführen. Entsprechende Maßnahmen (siehe Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht Teil I – 6.4.3) sind zu treffen. Weitere Informationen finden Sie unter „Biostoffe und Risikogruppen.
  Wie entsorgt man angelegte Bakterien- und Schimmelpilzkulturen? 
Kulturen mit Mikroorganismen der Risikogruppe 1 können über den Ausguss bzw. Hausmüll entsorgt werden. Kann das Auftreten von Biostoffen der Risikogruppe 2 nicht ausgeschlossen werden, sind die Kulturen vor der Entsorgung in den Autoklav oder Dampfdruckkochtopf zu sterilisieren. Siehe auch Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht, Arbeitsanweisung „Arbeiten mit Dampfdruckkochtopf, Sterilisation“. Weitere Informationen finden Sie unter „Desinfektion und Entsorgung.
  Reicht es aus, die Sterilisation von Mikroorganismen im Dampfdruckkochtopf durchzuführen? 
Grundsätzlich ist eine Sterilisation im Dampfdruckkochtopf möglich. Der Erfolg der Sterilisation im Dampfdruckkochtopf ist abhängig von Temperatur und Druck. Es empfiehlt sich, mithilfe von sporenbildenden Teststämmen (meist Bacillus subtilis, im Handel erhältlich) die Funktionsfähigkeit nachzuweisen bzw. die notwendige Sterilisationsdauer zu ermitteln. Einfache „Selbsttests“ mit in der Schule vorhandenen Versuchsstämmen in regelmäßigen Abständen (vor Verwendung oder mindestens einmal jährlich) sind erforderlich. Weitere Informationen finden Sie unter „Desinfektion und Entsorgung.
  Sind Untersuchungen von Bakterien im Abfall in der Schule erlaubt? 
Bei dieser Untersuchung handelt es sich um eine nicht gezielte Tätigkeit, da nicht bekannt ist, welche Mikroorganismen im Einzelnen im Abfall enthalten sind; da im Abfall Bakterien und Pilze der Risikogruppe 2 sowie Mikroorganismen mit allergischem Potenzial enthalten sein können, müssen geeignete Maßnahmen für die Schutzstufe 2 ergriffen werden (siehe Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht Teil I — 6.4.3). Weitere Informationen finden Sie unter „Biostoffe und Risikogruppen.
  Können Kompostierungsversuche im Klassenzimmer durchgeführt werden? 
Bei der Kompostierung werden Schimmelpilzsporen mit sensibilisierendem Potenzial in größeren Mengen freigesetzt. Da bei diesem Versuch eine Aerosolbildung nicht zu vermeiden ist, sollten Kompostierungsversuche nur im Freien durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie unter „Schutzstufen und Schutzmaßnahmen.
  Welche gentechnischen Experimente sind in der Schule erlaubt? 
Zunächst muss unterschieden werden, ob gentechnische Arbeiten (im Sinne des Gentechnik-Rechts) oder genetische Experimente durchgeführt werden (siehe Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht Teil I – 6.3). Bei genetischen Experimenten mit Mikroorganismen der Risikogruppe 1 sind die Schutzmaßnahmen in der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht Teil I – 6.4.2 ausreichend. Käuflich erworbene Phagen dürfen nur eingesetzt werden, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Lieferanten vorliegt. Der Einsatz des „blue genes“-Koffers erfüllt alle Bedingungen und ist insofern unproblematisch. Sollen gentechnische Arbeiten durchgeführt werden, z. B. Versuche mit GFP, so müssen die weitergehenden Anforderungen des Gentechnik-Rechts beachtet werden. Weitere Informationen finden Sie unter „Genetische Experimente und gentechnische Arbeiten.
  Fallen Arbeiten zur DNA-Isolation unter die BioStoffV? 
Versuche, bei denen DNA aus Tomaten oder Zwiebeln isoliert wird, fallen nicht unter die BioStoffV und erfordern somit keine entsprechenden Schutzmaßnahmen gemäß BioStoffV. Bei diesem Versuch müssen aber die Gefährdungen berücksichtigt werden, die sich aus dem Umgang mit den eingesetzten Gefahrstoffen ergeben. Was ist bei biochemischen Methoden zur Veränderung von Bakterien im Schullabor zu beachten?  Bei Mutagenese-Experimenten ist darauf zu achten, dass Bakterien der Risikogruppe 1 eingesetzt werden, gegebenenfalls müssen Maßnahmen nach GefStoffV getroffen werden. Weitere Informationen finden Sie unter „Versuche mit Biostoffen.

Exkursionen und Sonstiges

  Welche Vorbereitungen müssen bei Freilandexkursionen bzw. bei Arbeiten im Schulgarten getroffen werden? 
Die Schülerinnen und Schüler sowie gegebenenfalls Eltern sollten über mögliche Infektionen, z. B. FMSE, Borreliose durch Zeckenstich, informiert werden. Bei Exkursionen sollte geeignete Kleidung (lange Hosen, langärmliges Oberteil) getragen werden. Allergien müssen im Vorfeld abgeklärt sein. Für Arbeiten im Schulgarten ist ein Impfschutz gegen Tetanus angeraten. Entsprechende Informationen zum Impfstatus der Schülerinnen und Schüler sollten im Vorfeld eingeholt werden. Weitere Informationen finden Sie unter „Exkursionen.
Die Sammlung und Bestimmung von Pilzen ist unproblematisch. Giftige Pilze sind zu kennzeichnen. Auf Zubereitung und Verzehr der Pilze ist zu verzichten. Weitere Informationen finden Sie unter „Pflanzen, Pilze und Mikroskopie.
In Lebensmitteln, z. B. Milchprodukte, Hackfleisch, verschimmeltes Brot, sind Mikroorganismen enthalten. In den meisten Fällen handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten im Sinne der BioStoffV. Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung müssen entsprechende Maßnahmen gemäß der BioStoffV und die Hinweise der Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Unterricht eingehalten werden. Weitere Informationen finden Sie unter „Biostoffe und Risikogruppen.
Rohmilch kann Bakterien der Gattung Campylobacter, insbesondere Campylobacter jejuni, und andere Krankheitserreger enthalten. Diese Bakterien können Darmerkrankungen verursachen, wenn sie mit getrunkener Rohmilch als Vehikel in den Körper gelangen. Kinder sind empfänglicher für Campylobacter-Infektionen als Erwachsene. Zum Schutz vor Campylobacter-Infektionen ist es wichtig, die Rohmilch, die direkt vom Erzeuger abgegeben wird, vor dem Verzehr bzw. der weiteren Verarbeitung abzukochen! Weitere Informationen finden Sie unter „Genetische Experimente und gentechnische Arbeiten.