Eine Abzugsanlage für den Chemieraum ©Unfallkasse NRW

Versuche, bei denen gefährliche Stoffe freigesetzt werden können, müssen in Abhängigkeit vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung im Abzug durchgeführt werden. Dazu muss in jedem Chemieraum (Vorbereitung, Lehr- bzw. Übungssaal) mindestens ein Abzug vorhanden sein. Auch andere Versuche können die Verwendung eines Abzuges  erfordern. Dies ist vor jeder Versuchsdurchführung durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.

Abzüge haben im Wesentlichen folgende Funktion:

  • Zurückhaltung von Gasen, Dämpfen oder Stäuben in gefährlicher Konzentration oder Menge im Abzugsinneren
  • Verhinderung der Bildung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre im Abzugsinneren
  • Schutz der Benutzerinnen und Benutzer vor verspritzenden, gefährlichen  und gesundheitsgefährdenden Stoffen oder umherfliegenden Glassplittern
Ein Abzug mit Notaus Knopf©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Diese Schutzfunktionen werden gewährleistet, wenn die Abzüge der geltenden Norm (DIN EN 14175) oder auch noch der alten Norm (DIN 12924) entsprechen, aufgebaut und bestimmungsgemäß bedient werden. Maßgeblich ist in der Regel die Normensetzung zum Zeitpunkt der Beschaffung.

Der Sachkostenträger ist für die Beschaffung sowie die ordnungsgemäße Bereitstellung, Prüfung und Wartung zuständig. Es müssen ausreichend Bewegungsflächen am Abzug vorhanden sein und vorhandene Fluchtwege dürfen nicht beeinträchtigt werden.

Ein Abzug funktioniert optimal, wenn

  • im Innenraum nur erforderliche Apparaturen und Geräte vorhanden sind,
  • er regelmäßig gewartet und seine Funktionsfähigkeit geprüft wird.

Bei älteren Abzügen ohne selbsttätig wirkende Überwachungseinrichtung  ist die ordnungsgemäße Funktion der Lüftung durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen. Die Lehrkräfte müssen jederzeit erkennen können, ob der Abzug ordnungsgemäß funktioniert. Dazu können z. B. vor  den Abluftöffnungen Anzeigeeinrichtungen für die Luftströmung (z. B.  Windrädchen) angebracht werden.

Die Prüfung der Abzüge muss regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, durch eine befähigte Person durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Prüfung sind in Prüfprotokollen zu dokumentieren und sollten auch in der Schule einsehbar sein. Die Prüfkriterien finden sich im Merkblatt: „T 032-Laborabzüge Bauart und sicherer Betrieb" (DGUV Information 213-857). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind die Prüfintervalle festzulegen. Es kann notwendig sein, diese Prüfintervalle auf mindestens einmal jährlich zu verkürzen. Kriterien dafür sind unter anderem Nutzungshäufigkeit, Auftreten von Mängeln, beispielsweise Schwergängigkeit des Frontschiebers, oder fehlende Überwachungsanzeige am Abzug.

Sowohl die Prüfung als auch die Wartung ist vom Sachkostenträger zu veranlassen, der auch für die Kostenübernahme verantwortlich ist.

Mängel, wie z. B. schwergängige Frontschieber, sind dem Sachkostenträger unverzüglich zu melden und müssen umgehend beseitigt werden.

Weitere ausführliche Informationen und Downloads zu den Themen:

  • Anforderungen an Laborabzüge,
  • Musterbetriebsanweisung für Abzüge und
  • Handlungsanleitung zur Abzugsprüfung

können bei der BG RCI unter dem Suchbegriff „Abzüge" abgerufen werden.

Der Sachkostenträger hat der Schule für den Abzug eine  Betriebsanweisung auf Basis der Herstellerangaben zur Verfügung zu stellen. Der  Schulleiter hat dafür zu sorgen, dass diese ggf. auf Basis der Gefährdungsbeurteilung ergänzt wird.


Bei fahrbaren Laborabzügen oder Panoramaabzügen sind folgende Hinweise zu beachten:

Eine Abzugsanlage für den Chemieraum©B. Fardel | Unfallkasse NRW
  • Es dürfen auch nur solche Abzüge beschafft werden, die der Normenreihe DIN EN 14175 „Abzüge“ entsprechen.
  • Die Aufstellung muss so erfolgen, dass Verkehrswege nicht eingeschränkt werden. Stolpergefahren durch Kabel und Leitungen sind zu vermeiden, eine Durchgangshöhe von 2 m soll eingehalten werden. Auch im Fußbodenbereich sind  Stolpergefahren durch unsachgemäße Verlegung von Leitungskabeln zu  vermeiden.
  • Fluchtwege müssen freigehalten werden und dürfen nicht eingeschränkt werden. 
  • Der fahrbare Laborabzug ist an eine den Herstellerangaben entsprechende wirksame Entlüftung anzuschließen, die senkrecht über das Dach abgeführt  wird.
  • Die Aufstellbereiche des fahrbaren Abzuges sollten auf dem Boden gekennzeichnet sein.
  • Während des Betriebes ist der fahrbare Abzug gegen Verschieben zu sichern.