Brandschutzeinrichtungen

CH Brandschutzeinrichtungen

Zur Brandbekämpfung in naturwissenschaftlichen Räumen müssen geeignete Feuerlöscher und Löschsand vorhanden sein. Anzahl und Typ der Feuerlöscher sind mit der für den Brandschutz zuständigen Stelle, z. B. der Feuerwehr, auf Grundlage der Technischen Regeln für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“  festzulegen.

Es ist sinnvoll, zur Bekämpfung von Entstehungsbränden in den Chemie-Fachräumen CO2-Löscher vorzusehen. Metallbrandlöscher oder Löschsand sind z. B. bei Leichtmetallbränden einzusetzen.

Bewährt hat sich die zusätzliche Markierung des Bodenbereiches unter den Löscheinrichtungen, beispielsweise durch eine gelb-schwarze Schraffur.

Feuerlöscher sind mindestens alle zwei Jahre durch befähigte Personen zu überprüfen.

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Informationen zum Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen befinden sich unter:

Brandschutz
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Informationen zu geeigneten Feuerlöschern finden Sie im Eingangsbereich der Sicheren Schule.

Feuerlöscher