Bunsenbrenner auf einem Chemietisch ©Unfallkasse NRW

CH Gasinstallation

In der Schule finden sich drei Arten der Gasversorgung:

Fest installierte Gasverbrauchsanlagen sind Kartuschenbrennern aus Sicherheitsgründen vorzuziehen.

Bei Erdgas- und Flüssiggasverbrauchsanlagen können folgende Geräte- anschlussarmaturen vorliegen:

  • Sicherheits-Gasanschlussarmaturen
  • Laborarmaturen mit fester Tülle
  • Laborarmaturen mit Schnellkupplung und Stecktülle

Diese müssen den Normen der DIN 3383-4 und DIN 12918-2 entsprechen.

Bei der Handhabung der verschiedenen Geräteanschlussarmaturen sind unterschiedliche sicherheitsrelevante Vorgehensweisen durch die Nutzerinnen und Nutzer zu beachten.

Der Sachkostenträger hat der Schule eine Betriebsanweisung für die fest installierte Gasanlage zur Verfügung zu stellen, anhand derer die Lehrkräfte zu unterweisen sind.

Die Gasversorgung in Unterrichtsräumen muss mit einer zentralen Absperreinrichtung versehen sein, die gegen unbefugtes Benutzen gesichert ist, z. B. Schlüsselschalter. Bei Betätigung des Not-Aus-Schalters muss die Gasversorgung mit unterbrochen werden.

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Bunsenbrenner ist auf einem Tisch mit offener Flamme Arbeiten mit Gas ©Unfallkasse NRW

Die zentrale Absperreinrichtung ist mit einer Sicherheitseinrichtung zu versehen, die gewährleistet, dass nur dann Gas eingelassen werden kann, wenn sämtliche Geräteanschlussarmaturen geschlossen sind (Gasmangelsicherung). Bei ortsfesten flexiblen Laboreinrichtungen (z. B. Deckenversorgungssysteme) ist die zentrale Absperreinrichtung und/oder die Zwischen-Absperreinrichtung mit einer Sicherheitseinrichtung (Leckageprüfeinrichtung) zu versehen.

Gasversorgungsanlagen müssen zum Zeitpunkt der Errichtung nach dem Stand der Technik ausgeführt sein. Die aktuellen Regelungen finden sich in den technischen Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches.

Prüfungen

Flüssiggasverbrauchsanlagen müssen alle vier Jahre, Erdgasverbrauchsanlagen alle zehn Jahre durch eine befähigte Person geprüft werden. Bei ortsfesten flexiblen Laboreinrichtungen, die mit Flüssiggas betrieben werden, ist alle 2 Jahre eine Überprüfung auf Dichtheit durch einen Sachkundigen zu beauftragen.

Grundlagen der Prüfungen sind die Vorgaben des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) sowie die Angaben der Hersteller.

Flüssiggasanlagen (Propan)

Gasanlagen im Chemieraum©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Zur Versorgung von Verbrauchseinrichtungen darf pro Unterrichtsraum ein Druckgasbehälter bis zu einem zulässigen Füllgewicht von 16 kg aufgestellt sein. Der Flüssiggasbehälter ist in einem verschließbaren Schrank aufzustellen, der den Luftaustausch mit der Raumluft erlaubt, z. B. durch unversperrbare Öffnungen in Bodennähe mit einem freien Querschnitt von mindestens 100 cm². Die maximale Länge des Anschluss-Schlauches ohne Schlauchbruchsicherung darf 40 cm betragen.

Druckgasbehälter mit brennbaren Flüssiggasen sind stehend aufzubewahren und für die Entnahme aus der gasförmigen Phase stehend anzuschließen. Sie müssen so aufgestellt werden, dass eine Temperatur von 40 °C nicht überschritten wird und sie gegen mechanische Beschädigungen, z. B. Umfallen, geschützt sind.


Druckgasbehälter mit brennbaren Flüssiggasen dürfen nicht in Räumen unter Erdgleiche aufbewahrt werden.

Auch für den Flaschenwechsel ist eine Betriebsanweisung zu erstellen. Hinweise zu Schutzmaßnahmen enthält die DGUV Vorschrift 80 „UVV  Flüssiggas“.