Schwarzes Schnurtelefon ©Unfallkasse NRW

CH Notruf-Meldeeinrichtungen

In jeder Schule muss zu den Zeiten, in denen schulische Veranstaltungen stattfinden, jederzeit bei Unfällen unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen werden können.

Da naturwissenschaftliche Fachräume Bereiche mit erhöhten Gefährdungen sind, muss hier eine frei zugängliche Meldeeinrichtung für Notfälle vorhanden sein. Sinnvoll ist ein Telefon im Vorbereitungsraum, mit dem sichergestellt ist, dass jederzeit ein Notruf nach außen abgesetzt werden kann.

In der Nähe des Telefons sind ein Notrufverzeichnis sowie der Aushang „Verhalten bei Unfällen“ anzubringen.

In unmittelbarer Nähe der Meldeeinrichtung müssen die Namen und Rufnummern der Ersthelferinnen  und Ersthelfer und der Orte, an denen sie üblicherweise zu erreichen sind, sowie die Rufnummern der Rettungsleitstelle, der nächstgelegenen Ärztinnen und Ärzte, der Durchgangsärztin bzw. des Durchgangsarztes, des Krankenhauses, der Giftnotrufzentrale und der Taxizentrale verfügbar sein.

Ein Festnetzanschluss bietet den Vorteil, dass er nicht abhängig ist von der Verfügbarkeit eines Mobilfunknetzes und der Akkukapazität. Daher ist ein Festnetzanschluss unbedingt zu bevorzugen.

Ein Notruf nach außen muss auch jederzeit möglich sein und darf nicht auf die Verbindung durch z. B. das Sekretariat angewiesen sein.

Bei Verwendung von Mobiltelefonen als Meldeeinrichtungen sind die folgenden zusätzlichen Anforderungen einzuhalten:

  • Das Mobiltelefon ist ausschließlich für diesen Zweck vorzuhalten (kein Privathandy)
  • Das Mobiltelefon ist an einem festgelegten Ort ständig funktionsbereit vorzuhalten