Beleuchtung und Fenster im Chemieraum, natürliche und künstliche Beleuchtung Chemie ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

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3D Grafik von einem Unterrichtsraum Natürliche & künstliche Beleuchtung ©Unfallkasse NRW | DGUV
Beleuchtung und Fenster im Chemieraum, natürliche und künstliche Beleuchtung Chemie©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Im Unterrichtsraum für Chemie soll für eine ausreichende und blendfreie Beleuchtung von mindestens 500 Lux gesorgt werden. Bei der Auswahl und Anordnung der Leuchten ist darauf zu achten, dass diese vorgegebene Nennbeleuchtungsstärke in Arbeitshöhe erreicht wird.

Bewährt haben sich auch dimmbare Beleuchtungsanlagen in Kombination mit einer Verdunklungsmöglichkeit, um für Versuchsdurchführungen angepasste Lichtszenarien zu ermöglichen.

Alle Lichtschalter müssen leicht zugänglich und in der Nähe der Zu- und Ausgänge angebracht sein. Das gilt nicht, wenn die Beleuchtung von zentraler Stelle geschaltet wird.

Die Beleuchtung ist einer regelmäßigen Wartung und Reinigung zu unterziehen.

Bei der Auswahl der Leuchten und Lampen ist darauf zu achten, dass  keine Verfälschung der Farben auftritt, insbesondere der  Sicherheitsfarben. Blendungen sind zu verhindern oder zumindest gering  zu halten.

Weitere Informationen zur natürlichen und künstlichen Beleuchtung sind im Unterrichtsraum zu finden.