3D Grafik eines Lüftungsschrank ©Unfallkasse NRW | DGUV
Abzugsgerät im Chemieraum©B. Fardel | Unfallkasse NRW

In naturwissenschaftlich-technischen Fachräumen können bei Versuchen Gase, Dämpfe, Rauche oder Stäube entstehen, die auch dann abgeführt werden sollten, wenn sie als ungefährlich gelten. Deshalb ist grundsätzlich eine ausreichende Be- und Entlüftung des Raumes vorzusehen. Informationen und Hinweise für eine lern- und gesundheitsförderliche Raumluftqualität und zum geeigneten Raumklima sind ebenfalls im Unterrichtsraum beschrieben.

Innen liegende Fachräume sind grundsätzlich mit einer raumlufttechnischen Anlage auszustatten, um eine ausreichend gute Raumluftqualität zu gewährleisten.

Insbesondere bei vollständig verdunkelten Räumen ohne technische Lüftung ist etwa alle fünfzehn bis zwanzig Minuten eine Lüftungspause vorzusehen.

Falls gefährliche Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe bei Experimenten entstehen, müssen diese an ihrer Austritts- oder Entstehungsstelle vollständig erfasst und ohne Gefahr für Mensch und Umwelt abgeführt werden. Deshalb müssen Chemieräume (Vorbereitung, Lehrsaal, Übungssaal) jeweils mit mindestens einem Abzug ausgestattet sein. Die Abluft aus den Abzügen wird grundsätzlich über das Dach ins Freie geführt.

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3D Grafik von einem Unterrichtsraum Raumluftqualität und Raumklima ©Unfallkasse NRW | DGUV