3D Grafik eines Chemierschranks ©Unfallkasse NRW | DGUV

CH Problematische Einzelsubstanzen

Bei manchen Gefahrstoffen sind aufgrund ihrer Reaktivität oder ihres hohen Gefahrenpotenzials besondere Schutzmaßnahmen bei der Lagerung zu berücksichtigen. Auch in Schulen dürfen bestimmte problematische Einzelsubstanzen wie z. B. explosionsfähige Stoffe, Peroxide, Alkalimetalle, Brom und extrem und leicht entzündbare Flüssigkeiten gelagert werden, sofern sie in der Stoffliste zur DGUV Regel 113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“ aufgeführt sind.

Lagerungshinweise ausgewählter problematischer Einzelsubstanzen:

  • Alkalimetalle
    Aufbewahrung der Alkalimetalle (Lithium, Natrium, Kalium) unter Paraffinöl, bei Petroleum zeigt sich stärkere Krustenbildung.

  • Brom
    Brom nur in kleinen Gebinden (125 ml) beschaffen und verwenden und nur in einem dauerhaft abgesaugten Giftschrank mit mindestens zehnfachem Luftwechsel lagern.
    Empfohlen wird die Lagerung in einer separaten Kristallisierschale, die am Boden mit Aktivkohle bedeckt ist.

  • Explosionsgefährliche Stoffe
    Anfallende explosionsgefährliche Stoffe und Stoffgemische nicht aufbewahren, sondern unter größter Vorsicht in geeigneter Weise vernichten.

  • Peroxide
    Flüssigkeiten, die zu Peroxidbildung neigen, in braunen Flaschen aufbewahren.
    Peroxidgehalt regelmäßig überprüfen, bei positivem Test ggf. mit Eisen (II) sulfat inaktivieren und entsorgen.
    Feste Peroxide mit Wasser phlegmatisieren.    

    Cyclohexanonperoxid mit w (Wasser) > 15 %,
    Dibenzoylperoxid mit w (Wasser) > 32 %.