3D Grafik eines Chemierschranks ©Unfallkasse NRW | DGUV
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Bei bestimmten als ätzend eingestuften flüssigen Gefahrstoffen wie Brom und Wasserstoffperoxid ergeben sich weitere Lagerungsanforderungen aufgrund ihrer weiteren gefährlichen Eigenschaften.

Hinweis hierzu finden sich unter „Problematische Einzelsubstanzen".

Säuren und Laugen können je nach Art und Konzentration gefährliche Gase, Dämpfe, Nebel oder Rauche abgeben. Empfehlenswert ist es, diese in geeigneten Lagerschränken, die entsprechend der Gefährdungsbeurteilung und auf Grundlage der im Gefahrstoffverzeichnis vorhandenen Stoffe und Mengen auszuwählen sind, aufzubewahren.

Die Lagerschränke müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Säuren und Laugen müssen in unterschiedlichen Schrankbereichen, z. B. auf unterschiedlichen Ebenen oder in verschiedenen Boxen aus Kunststoff, getrennt voneinander gelagert und abgesaugt werden, weil ihre Dämpfe/Nebel unter Wärmeentwicklung reagieren können.
  • Dabei müssen die im Lagerschrank eingebauten Auffangwannen ein Mindestauffangvolumen von 10 % aller im Schrank gelagerten Gefäße oder mindestens das Volumen des größten Einzelgebindes haben, je nachdem welches Volumen größer ist.
  • Die Korrosionsbeständigkeit der Materialien muss gegeben sein, z. B. durch Kunststoffbeschichtung für den gesamten Innenbereich mit den Scharnieren und Verbindungselementen.
  • Ätzende Gefahrstoffe dürfen nicht über Augenhöhe aufbewahrt werden.