Ausschnitt eines Gefährdungsbeurteilung Kreis ©Unfallkasse NRW | DGUV

CH Gefahrstoffverzeichnis

Die Schulleitung hat dafür zu sorgen, dass ein Verzeichnis aller verwendeten Gefahrstoffe geführt wird. Das Verzeichnis muss jederzeit eingesehen werden können und muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffes
  • Einstufung des Gefahrstoffes
  • Mengenbereich des Gefahrstoffes (Gebindegröße)
  • Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können

Die Angaben können in Dateiform gespeichert werden. Das Verzeichnis ist bei wesentlichen Änderungen fortzuschreiben und einmal jährlich zu überprüfen. Hinweise dazu finden sich unter DEGINTU und Praxishilfen.

Die Gefahrstoffvorräte sind auf ordnungsgemäße Kennzeichnung und einwandfreien Zustand regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr zu überprüfen. Bei fehlender oder unzureichender Kennzeichnung sind die Behältnisse entsprechend nachzukennzeichnen. Nicht mehr identifizierbare oder entbehrliche Stoffe sind ordnungsgemäß und sachgerecht zu entsorgen.

Screenshot eines Gefahrstoffverzeichnis©Unfallkasse NRW | DGUV

Die Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses bzw. -katasters erleichtert die Arbeit und ist eine wichtige Grundlage zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung.

Durch die Listung aller vorhandenen Gefahrstoffe kann die Vorrats- und Lagerhaltung systematisiert und dadurch auch erleichtert werden. Sicherheitsdatenblätter liefern wesentliche Hinweise zur Einstufung, Lagerung und zum Umgang. Sie beinhalten auch wichtige Informationen für die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen sowie für die Erstellung von Betriebsanweisungen.