Schüler mit einem Chemielehrer im Kittel in einem Chemieraum ©Unfallkasse NRW | DGUV

In den Chemiefachräumen sind u. a. folgende Einrichtungen regelmäßig zu überprüfen:

Knöpfe der Lüftungseinstellung©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Prüfungen der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sind grundsätzlich vom Sachkostenträger zu veranlassen, ebenso Prüfungen der Lüftungsanlagen, Abzüge, Gasversorgungsanlagen und Sicherheitsschränke. Die Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu bestimmen.

Die Schule sollte involviert sein, wenn sich schulfremde Personen in den Fachräumen aufhalten. Eine Abstimmung ist notwendig, wenn Prüfungen oder Wartungen in den Ferien stattfinden sollen. Die Schulleitung ist über erfolgte Prüfungen und deren Ergebnisse zu informieren. Empfehlenswert ist ein Prüfsiegel mit dem Datum der nächsten Prüfung auf dem geprüften Gerät.

Gasversorgungsanlagen, Lüftungsanlagen, Sicherheitsschränke zur Lagerung sowie Abzüge sind regelmäßig durch Fachfirmen zu prüfen. Hinweise auf Prüffristen befinden sich in der RISU-KMK unter Ziff. III - 8. Siehe zusätzliche Anforderungen für höhenverstellbare Deckensysteme unter "Gasinstallation".  

Bei der Prüfung von Tafeln oder z. B. auch Periodensysteme geht es um die sichere Befestigung. Diese Aufgabe kann auch der Hausmeisterin bzw. dem Hausmeister übertragen werden.

Unabhängig davon ist jede Lehrkraft verpflichtet, Arbeitsmittel vor jeder Benutzung auf sichtbare Mängel zu prüfen. Zudem sollten regelmäßige Funktionsprüfungen der Augennotduschen, Fehlerstrom-Schutzschalter sowie Not-Aus-Taster in den Chemiefachräumen von Lehrkräften durchgeführt werden.

Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD bzw. FI) und Not-Aus-Einrichtungen sind durch Auslösen der Prüftaste mindestens alle sechs Monate auf einwandfreie Funktion zu prüfen.