Person mit Handschuhen mit Reagenzglas in der Hand ©Unfallkasse NRW

CH Tätigkeiten mit hautresorptiven und sensibilisierenden Stoffen

Bei Tätigkeiten, bei denen eine Gesundheitsgefährdung durch direkten Hautkontakt mit hautresorptiven Stoffen/Gemischen besteht, muss eine geeignete persönliche Schutzausrüstung verwendet werden. Grundlage für die Auswahl ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Gegebenenfalls ist eine Arbeitsanweisung zu erstellen.

Auf eine Substitution oder Minimierung der Gefährdung muss insbesondere bei Stoffen oder Gemischen geachtet werden, die mit folgenden H-Sätzen gekennzeichnet sind:

H 317 – kann allergische Hautreaktionen verursachen

H 334 – kann bei Einatmen Allergien, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen

Der direkte Hautkontakt mit sensibilisierenden Stoffen ist unbedingt zu  vermeiden, indem z. B. Schutzhandschuhe und langärmlige Arbeitskleidung  getragen werden.

Vor Aufnahme der Tätigkeiten sollte die Lehrkraft bei Experimenten mit sensibilisierenden Stoffen vorhandene Allergien bei Schülerinnen und Schülern erfragen. Eine Ersatzstoffprüfung ist hier unbedingt erforderlich. 

Zu den sensibilisierenden Stoffen gehören gemäß dem Verzeichnis für sensibilisierende Stoffe (TRGS 907) auch z. B. Epoxidharze, Isocyanate, Terpentinöl und Naturgummilatex.