Module von DEGINTU ©DGUV
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Die Unterweisung ist ein methodisches Mittel, um notwendige Kenntnisse und Erfahrungen zur Erfüllung einer Arbeitsaufgabe zu erlangen. Der Schwerpunkt einer Unterweisung liegt auf der Vermittlung erforderlicher Verhaltensweisen und der Entwicklung des gebotenen Verantwortungsbewusstseins. In den Naturwissenschaften hat sie aufgrund des Gefährdungspotenzials einen besonderen Stellenwert.

Es müssen sowohl Lehrkräfte als auch Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte wie Hausmeisterin oder Hausmeister bzw. Reinigungskräfte unterwiesen werden.

Lehrkräfte

Die Unterweisung der Lehrerinnen und Lehrer muss mindestens jährlich durchgeführt werden. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen. Sinnvoll ist hier die Durchführung einer jährlichen Fachkonferenz, in der die sicherheitstechnisch relevanten Themen mit der Fachbetreuerin/dem Fachbetreuer und der Sammlungsleiterin/dem Sammlungsleiter besprochen werden können.

Schülerinnen und Schüler

Für Schülerinnen und Schüler ist die Unterweisung auf Grundlage der Fachraumordnung zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres durchzuführen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren, z. B. im Klassenbuch oder Kursheft. Weitere Hinweise zu Unterweisungen und zu Verhaltensregeln in Fachräumen der Chemie sind im Menüpunkt Praktisches Arbeiten beschrieben.

Darüber hinaus müssen die Lehrkräfte den Schülerinnen und Schülern vor jeder Versuchsdurchführung gezielte Anweisungen zu den eingesetzten Gefahrstoffen und der sicheren Versuchsdurchführung geben. Geeignete Praxishilfen finden sich in der Versuchsdatenbank DEGINTU. Diese sind an die jeweiligen Gegebenheiten anzupassen.

Weitere Beschäftigte/Fremdfirmen

Beschäftigte, wie Hausmeisterin oder Hausmeister und Reinigungskräfte, die Zugang zu den Fachräumen haben, müssen entsprechend den vorhandenen Gefährdungen unterwiesen werden. Tische, auf denen Chemikalien stehen, sollten nicht gereinigt werden. Reinigungskräfte sollten insbesondere auch zu Maßnahmen für den Notfall, z. B. Havarien, unterwiesen werden. Dies betrifft ebenfalls Beschäftigte von Fremdfirmen. Wegen des erhöhten Gefährdungspotenzials sollten schulfremde Personen die Fachräume nur in Begleitung einer eingewiesenen Person betreten dürfen. Eine gesonderte Unterweisung wird notwendig, wenn sich aus der Tätigkeit der Fremdfirma zusätzliche Gefährdungen ergeben können.