Unfallkasse NRW | DGUV
Dokumentation eines Unfalls - Erforderliche Angaben
Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, also auch der kleinste Unfall, muss aufgezeichnet werden.
Bei allen Unfällen, bei denen ärztliche Behandlung in Anspruch genommen wird, ist eine Unfallanzeige auszufüllen. Die Anzeige ist dem zuständigen Unfallversicherungsträger innerhalb von drei Tagen zu übermitteln.
Bei allen anderen Unfällen genügt die Eintragung in einen Meldeblock. Dies ist wichtig, damit bei Spätfolgen eines nicht durch Unfallanzeige angezeigten Unfalls der schulische Zusammenhang nachgewiesen werden kann.
Außerdem wird dokumentiert, dass die Schulleitung bzw. die Lehrkräfte ihrer Verpflichtung zu Erster Hilfe nachgekommen sind.
Diese Aufzeichnungen müssen fünf Jahre nach der letzten Eintragung aufbewahrt werden. Aus ihnen müssen folgende Angaben hervorgehen:
- Namen der/ des Verletzten bzw. Erkrankten
- Datum/ Uhrzeit des Unfalls bzw. Gesundheitsschadens
- Ort (Gebäudeteil)
- Hergang des Unfalls
- Art und Umfang der Verletzung/ Erkrankung
- Namen der Zeugen
- Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung
- Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Namen der Erste-Hilfe-Leistenden
Für die rechtskonforme Dokumentation der Ersten-Hilfe-Leistung gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) empfehlen wir die Verwendung eines Meldeblocks. Auf jeder Seite des Blocks können alle relevanten Daten für die Dokumentation eingetragen und nach dem Ausfüllen einfach abgetrennt werden. Die ausgefüllten Meldungen können dann an einem nicht öffentlich zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Die Unfallkassen stellen Meldeblocks kostenfrei zur Verfügung.
Für die Dokumentation von sonstigen Notfällen und besonderen Vorkommnissen sollte es in der Schule ein festgelegtes Verfahren geben. Dabei sind die landesspezifischen Regelungen und Hinweise, z. B. Vorgaben und Empfehlungen in den landespezifischen Krisenordnern sowie die Informationen des Schulsachkostenträgers hilfreich.