Taxi-Auto Erste-Hilfe ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

EH Maßnahmen nach Eintritt eines Unfalls

Versorgung von Verletzten

Oft führt ein Ersthelfer die Erstversorgung durch und legt das  wei­tere Vorgehen fest. Gegebenfalls ist eine ärztliche Behandlung  erforderlich. Wenn Verletzte das 18. Lebensjahr noch nicht  über­schrit­ten haben, sind die Eltern zu benachrichtigen (Sorgerecht).

Maßnahmen bei Unfall Zeichnung©Unfallkasse NRW | DGUV

Gegebenenfalls muss gemeinsam mit den Eltern entschieden weden, wie  eine schnelle, kompetente und angemessene Versorgung des Verletzten  gesichert werden kann. Diese Entscheidung ist jeweils abhängig von Art  und Schwere der Verletzung. Im Zweifelsfall ist immer die nächstgelegene  Arztpraxis oder der örtliche Rettungs­dienst die richtige Wahl.

Folgende Übersicht kann hierzu eine Hilfestellung geben:

  • Bei leichten Verletzungen, bei denen  voraussichtlich nur eine  kurzfristige Behandlung erforderlich ist, kann die nächstgelegene  Arztpraxis aufgesucht werden.
  • Bei schwereren Verletzungen sind Durchgangsärzte aufzusuchen.  (Durchgangsärzte sind fachlich besonders qualifizierte Ärztinnen und  Ärzte, die von den Unfallversicherungsträgern zugelassen sind. Auskünfte  über den nächstgelegenen Durchgangsarzt finden Sie unter www.dguv.de, Webcode 125693)
  • Bei Augen-, Hals-, Nasen- oder Ohrenverletzungen sind Facharztpraxen aufzusuchen.
  • Bei Kopfverletzungen mit Verdacht auf Gehirnerschütterung oder  anderen lebensbedrohlichen Zuständen,  z. B. Erstickungsgefahr, starkem  Blutverlust, Kreislaufzusammenbruch oder Herzstillstand ist unverzüglich  ein Rettungsdienst anzufordern.
Transport von Verletzten

Ein schneller und fachgerechter Transport der/ des Verletzten zur  Arztpraxis bzw. in das Krankenhaus kann entscheidend für den Erfolg der  Heilbehandlung sein.

Ausschlaggebend für die Wahl des Transportmittels ist der  Gesund­heitszustand die Gehfähigkeit und das Alter der/des Verletzten  sowie die Länge der Beförderungsstrecke.

So können Schülerinnen und Schüler bei geringfügig erscheinenden  Verletzungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxi oder Privatwagen zur  behandelnden Arztpraxis gebracht werden. Die Kosten für den Transport  nach einem Unfall trägt die zuständige Unfallkasse.

Je nach Alter der/ des Verletzten und je nach Art der Verletzung muss  unter Beachtung der landesspezifischen Vorschriften entschieden werden,  ob die verletzte Person begleitet werden muss.

Bei Verletzungen, die einen besonderen Transport bzw. sachkundige  Betreuung während des Transportes erfordern, sollte dieser durch den  öffentlichen Rettungsdienst erfolgen.