Versorgung von Verletzten
Oft führt ein Ersthelfer die Erstversorgung durch und legt das weitere Vorgehen fest. Gegebenfalls ist eine ärztliche Behandlung erforderlich. Wenn Verletzte das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, sind die Eltern zu benachrichtigen (Sorgerecht).
Unfallkasse NRW | DGUV
Gegebenenfalls muss gemeinsam mit den Eltern entschieden weden, wie eine schnelle, kompetente und angemessene Versorgung des Verletzten gesichert werden kann. Diese Entscheidung ist jeweils abhängig von Art und Schwere der Verletzung. Im Zweifelsfall ist immer die nächstgelegene Arztpraxis oder der örtliche Rettungsdienst die richtige Wahl.
Folgende Übersicht kann hierzu eine Hilfestellung geben:
- Bei leichten Verletzungen, bei denen voraussichtlich nur eine kurzfristige Behandlung erforderlich ist, kann die nächstgelegene Arztpraxis aufgesucht werden.
- Bei schwereren Verletzungen sind Durchgangsärzte aufzusuchen. (Durchgangsärzte sind fachlich besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte, die von den Unfallversicherungsträgern zugelassen sind. Auskünfte über den nächstgelegenen Durchgangsarzt finden Sie unter www.dguv.de, Webcode 125693)
- Bei Augen-, Hals-, Nasen- oder Ohrenverletzungen sind Facharztpraxen aufzusuchen.
- Bei Kopfverletzungen mit Verdacht auf Gehirnerschütterung oder anderen lebensbedrohlichen Zuständen, z. B. Erstickungsgefahr, starkem Blutverlust, Kreislaufzusammenbruch oder Herzstillstand ist unverzüglich ein Rettungsdienst anzufordern.
Transport von Verletzten
Ein schneller und fachgerechter Transport der/ des Verletzten zur Arztpraxis bzw. in das Krankenhaus kann entscheidend für den Erfolg der Heilbehandlung sein.
Ausschlaggebend für die Wahl des Transportmittels ist der Gesundheitszustand die Gehfähigkeit und das Alter der/des Verletzten sowie die Länge der Beförderungsstrecke.
So können Schülerinnen und Schüler bei geringfügig erscheinenden Verletzungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxi oder Privatwagen zur behandelnden Arztpraxis gebracht werden. Die Kosten für den Transport nach einem Unfall trägt die zuständige Unfallkasse.
Je nach Alter der/ des Verletzten und je nach Art der Verletzung muss unter Beachtung der landesspezifischen Vorschriften entschieden werden, ob die verletzte Person begleitet werden muss.
Bei Verletzungen, die einen besonderen Transport bzw. sachkundige Betreuung während des Transportes erfordern, sollte dieser durch den öffentlichen Rettungsdienst erfolgen.