Jeder der sich verletzt oder erkrankt ist, hat Anspruch auf eine unverzügliche, schnelle und angemessene Hilfe. In Schulen hat die Schulleitung gemeinsam mit dem Sachkostenträger für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe bei allen Schulveranstaltungen zu sorgen. Der Sachkostenträger ist für die Ausstattung der Schulen mit den vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Einrichtungen verantwortlich. Die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften zu Ersthelfern und die weitere Organisation der Ersten Hilfe ist von der Schulleitung zu organisieren.
Sachliche Voraussetzungen
Das Sicherstellen einer vorhandenen und einsatzbereiten Ausstattung, z. B. Meldeeinrichtungen, Erste-Hilfe-Material liegt im Verantwortungsbereich des Sachkostenträgers. Er trägt die Kosten für die Anschaffung und für die Wartung.
Personelle Voraussetzungen
Es ist anzustreben, dass jede Lehrkraft in Erster Hilfe aus- bzw. fortgebildet ist. Zudem sind länderspezifische Regelungen zu berücksichtigen.
Organisation der Erste Hilfe
Es muss zu jederzeit sichergestellt sein, dass für Schülerinnen und Schüler sowie Mitarbeitende bei einer Schulveranstaltung, wie z. B. Unterricht, Ganztag, Veranstaltungen, außerschulische Lernorte, Fahrten ausreichend Personen mit aktueller Erste-Hilfe-Ausbildung (alle zwei Jahre) zur Verfügung stehen. Ggf. muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, um die Anzahl der Ersthelferinnen und Ersthelfer zu bestimmen.
Regelmäßige Unterweisung:
Schulleitungen müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeitende über die aktuellen Abläufe in der Ersten Hilfe unterwiesen sind, hierzu gehört:
- Sind die Mitarbeitenden über die Ausstattung informiert und in dessen Nutzung unterwiesen?
- Wie können Mitarbeitende möglichst schnell Unterstützung organisieren?
- Sind die Mitarbeitenden darüber informiert, welche Ärzte, Durchgangsärzte und Fachärzte konsultiert werden können?
- Sind die Mitarbeitenden über die Transportmöglichkeiten (Taxischeinverfahren, Rettungstransportwagen) informiert?
- Wie ist die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht (Begleitperson) im Rahmen des Transports geregelt? (Link: siehe Kommentar)
- Sind die Mitarbeitenden über das Meldeverfahren von Unfällen an der Schule informiert (Meldeblock), Unfallanzeige)?
Eine Orientierungshilfe bietet die Checkliste aus der Schrift Erste Hilfe in Schulen.
Delegation der Erste Hilfe
Schulleitungen können Teile der Verantwortung für die Organisation der Erste Hilfe delegieren, allerdings bleibt es in der Verantwortung der Schulleitung zu prüfen, ob die Aufgabe entsprechend der Vorgaben und ihre Vorstellung umgesetzt werden.
Die Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler in die Erste-Hilfe-Organisation kann durchaus auch positive Impulse für die Entwicklung der eigenen Schule geben. So können pädagogische und soziale Maßnahmen wie die Einrichtung eines Schulsanitätsdienstes, der von Schülerinnen und Schülern betreut wird, die schulische Gemeinschaft stärken.