Grafik mit Treppen ©Unfallkasse NRW | DGUV
Grafik mit Treppen©Unfallkasse NRW | DGUV

Bodenbeläge von Treppen und Aufenthaltsbereichen im Freien müssen rutschhemmend ausgeführt sein, sodass ein sicheres Begehen möglich ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es gerade auf außen liegenden Treppen zu Schmutzansammlungen oder witterungsbedingten Gefährdungen durch Nässe oder Schnee kommen kann.

Ein sicheres Begehen wird ermöglicht, wenn die Zugangstreppen und Aufenthaltsbereiche am Gebäudeeingang mit festen und rutschhemmenden Bodenbelägen ausgestattet werden, die diese Eigenschaften auch bei allen Witterungsverhältnissen behalten. Folgende Anforderungen an die Rutschfestigkeit sind einzuhalten:

Art der Raumnutzung Bewertungsgruppe
AußentreppenR 11 oder R 10 V 4
Eingangsbereiche, außenR 11 oder R 10 V 4
Aus: Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, DGUV Regel 108-003 

Als Bodenbeläge eignen sich z. B. gesägte Natursteinplatten, Asphalt oder nicht scharfkantige Pflasterungen.

Nicht geeignet sind hingegen z. B. polierte, versiegelte Steinplatten, Waschbeton oder scharfkantige Pflasterungen.

Treppen die außen entlang führen©R. Glaubitt | Unfallkasse NRW

Im Bereich der Hauptzugänge und außen liegenden Fluchttreppen sollten bauliche Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse vorgesehen werden. Einen ausreichenden Schutz bieten z. B. entsprechend bemessene Vordächer. Sofern diese verglast ausgeführt werden, sind die Anforderungen an Überkopfverglasungen zu beachten.

Darüber hinaus müssen die Bodenbeläge so beschaffen sein, dass Verletzungen bei Stürzen möglichst vermieden werden.

Insbesondere bei älteren Schulgebäuden wurden in den letzten Jahren außen liegende Fluchttreppen angeordnet, um die Flucht- und Rettungswegsituation zu verbessern. Diese sind oft als Stahltreppen ausgebildet, deren Laufflächen aus Gitterrosten bestehen.

Bei der Verwendung von Gitterrosten als rutschfeste Stufen ist zu beachten, dass sie zum einen die oben beschriebenen Anforderungen an die Rutschfestigkeit erfüllen, aber zum anderen aufgrund der Oberflächengestaltung bei Stürzen zu Verletzungen führen können. Scharfkantige sägezahnartige Ausbildungen bei Gitterrosten sind nicht geeignet.

Die offene Struktur der Gitterroste von Stahlfluchttreppen kann dazu führen, dass Personen mit Höhenangst gehemmt sind, diese zu benutzen.


Um den Durchblick zu erschweren, sind deshalb Gitterroste einzubauen, deren Maschen in einer Richtung die lichte Weite von 10 mm nicht überschreiten. Dies kann auch ein Hängenbleiben von Schuhabsätzen verhindern. Eine möglicherweise geänderte Tragrichtung der Gitterroste ist bei der Bemessung der Unterkonstruktion zu beachten.  IN: Um den Durchblick zu erschweren, sind deshalb Gitterroste einzubauen, deren Maschen in einer Richtung die lichte Weite von 10 mm nicht überschreiten. Dies kann auch ein Hängenbleiben von Schuhabsätzen verhindern. Gitterroste können aufgrund der oft unterschiedlichen Oberflächengestaltung der Stäbe in Längs- und Querrichtung jeweils unterschiedliche Rutschhemmungen aufweisen. Dies wird in der Regel im Prüfzeugnis ausgewiesen. Bei der Verwendung von Gitterrosten empfehlen wir für eine sichere Begehbarkeit die Bewertungsgruppe R 11 V4.

Reinigung

Außentreppen, die über keinen ausreichenden Witterungsschutz verfügen, sind in Abhängigkeit von der Verschmutzung bzw. Anfall von Laub oder Schnee zu reinigen. Dies gilt natürlich insbesondere für die Hauptzugangstreppen und die Fluchttreppen. Hierzu sollten organisatorische Regelungen erstellt werden.