Graphik von einer Rettungsliege ©Unfallkasse NRW

In einer Schwimmstätte kann jederzeit eine Erste-Hilfe-Leistung notwendig werden. 

Schwimmbäder müssen deshalb in der Regel mit einem Raum für Erste Hilfe ausgestattet werden. Wichtig ist, dass dieser Raum für den Rettungsdienst gut erreichbar ist und eine Betreuung des Verletzten sichergestellt werden kann. In kleineren Bädern können Sanitäts-, Schwimmmeister- und Personalraum zu einer Raumeinheit kombiniert werden. Die Funktionen der einzelnen Räume müssen aber uneingeschränkt erhalten bleiben.

In Schulschwimmbädern, die der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen, ist die Ausstattung mit einem Verbandkasten und einer Krankentrage ausreichend. Aber auch hier muss sich ein Raum zur Betreuung von Verletzten in unmittelbarer Nähe des Schulschwimmbades befinden, z. B. im angrenzenden Schulgebäude.

Bett mit Mülleimer und Waschbecken im Raum für Erste Hilfe©Unfallkasse NRW | DGUV

Erste-Hilfe-Räume in Schwimmstätten müssen folgende bauliche Anforderungen erfüllen:

  • Die Grundfläche des Raumes beträgt mindestens 12 m² 
  • Die lichte Raumhöhe beträgt mindestens 2,50 m
  • Der Raum muss mit einer Krankentrage ungehindert erreicht werden
  • Fließend Kalt- und Warmwasser muss vorhanden sein
  • Der Fußboden muss rutschhemmend in der Bewertungsgruppe B ausgeführt sein
  • Fußböden und Wände müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein
  • Der Raum ist mit dem Rettungszeichen für Erste Hilfe zu kennzeichnen
  • Ein Sichtschutz wird empfohlen
  • Eine Toilette sollte sich in unmittelbarer Nähe befinden

Darüber hinaus müssen sie funktional eingerichtet sein:

  • Eine Liege, mit ausreichendem Platz am Kopfende, z. B. für Maßnahmen zur Wiederbelebung
  • Rettungstransportmittel, z. B. eine Krankentrage
  • Ein amtsberechtigter Fernmeldeanschluss oder ein vergleichbares Kommunikationsmittel mit allen wichtigen Telefonnummern
  • Mindestens ein kleiner Verbandkasten (DIN 13 157 Typ C)
  • Plakat mit lebensrettenden Sofortmaßnahmen, „Rettung Ertrinkender“ und „Anleitung zur Ersten Hilfe“
  •  Wärmedecke, Einwegtücher und -auflagen, Badetuch
Patienten Bett mit Ärztlichen Geräten©B. Fardel | Unfallkasse NRW

In öffentlichen Bädern müssen weiteres Inventar und Mittel für die Erste Hilfe bereitgestellt werden, z. B.

  • Schränke oder Koffer zur getrennten, übersichtlichen und hygienischen Aufbewahrung von Mitteln zur Ersten Hilfe und Pflegematerial 
  • Instrumententisch mit Schublade
  • Höhenverstellbarer Infusionsständer
  • Schreib- und Sitzgelegenheit
  • Sicherheitsbehälter für spitze und scharfe Gegenstände
  • Inhalt des großen Verbandkastens (DIN 13169)
  • Mittel für Absaugung, Beatmung und Diagnostik
  • Automatisierter Externer Defibrillator (AED)
  • Desinfektionsmaterial