Zwei Kinder gehen Spindeltreppe hoch ©Unfallkasse NRW
Treppen in Halle mit Leitplanke©Unfallkasse NRW | DGUV

In öffentlich zugänglichen Bereichen der Schwimmstätte müssen alle Treppen den Anforderungen der jeweiligen Bauordnung und der Arbeitsstättenverordnung entsprechen. Sie müssen barrierefrei gestaltet und beidseitig mit Handläufen ausgerüstet sein.

Umfassende Anforderungen zur sicheren Gestaltung von Treppen finden sich unter Barrierefreiheit. Zudem gelten für Beckentreppen noch weitere Anforderungen.

Grundsätzlich müssen Treppen in nass belasteten Barfußbereichen unabhängig von ihrer Breite beidseitig mit Handläufen ausgestattet sein. Diese Treppen sind rutschhemmend, mindestens nach Bewertungsgruppe „B“, auszuführen.

Stufen sollten zur Vermeidung von Wasseransammlungen ein leichtes Gefälle aufweisen. Die Trittkanten müssen farblich abgesetzt sein.