Kinder im Spielplatz ©B.Fardel | Unfallkasse NRW

KB Anforderungen und Intro

Kinder im Spielplatz©B.Fardel | Unfallkasse NRW

Je jünger Kinder sind, desto eher erfahren sie die Welt im Spiel. In der Grundschule ist der Anteil an Klettergeräten und Balancier­gelegen­heiten auf den Schulflächen groß. An weiter­führenden Schulen dürfen die Angebote nicht vernachlässigt werden. Hier gilt es, entsprechend dem schulischen Konzept zur Außenflächengestaltung attraktive Spielgeräte aufzustellen, die interessante Anreize zu mehr Bewegung in der Schule schaffen. Entscheidend für die Qualität der Spielflächen und der aufgestellten Spielgeräte ist immer der Spielwert für die Nutzerinnen und Nutzer.

Eine geeignete Anordnung und Aufstellung von Kletter- und Balanciergelegenheiten, d. h. die sinnvolle Integration der Geräte in die Spielabläufe der Nutzerinnen und Nutzer, führt zum Erwerb und zur Verbesserung zahlreicher motorischer Fähigkeiten. Hierdurch werden Schülerinnen und Schüler in ihren Bewegungen selbstsicherer. Mit einer durchdachten und sinnvollen Anordnung der Geräte und der sich daraus ergebenden Spiel- und Laufbewegung der Schülerinnen und Schüler lassen sich Gefährdungen reduzieren.

Schülerinnen und Schüler sollen im Spiel lernen, Situationen und Gefahren einzuschätzen und diese mit einem immer vorhandenen Restrisiko sicher zu beherrschen und zu bewältigen. Bewegungsräume, wie Balanciergelegenheiten, Seilgärten, Kletterbäume und Kletteranlagen, schaffen die erforderlichen Aufforderungen, sich bei Bewegung, Spiel und Sport zu erfahren und weiterzuentwickeln. Bei der Nutzung dieser Kletter- und Balanciergelegenheiten dürfen von den Spielflächen und -aufbauten keine nicht erkennbaren Gefahren ausgehen. Hierzu sind in unterschiedlichen Normen Anforderungen formuliert worden, die die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer gewährleisten sollen.