Kinder klettern ©Unfallkasse NRW

KB Öffentlicher Freiraum

Spielplätze und Freiräume auf dem Schulgelände werden durch Städte und Gemeinden oft nach der Schulzeit und in den Ferien für das Spielen von Kinder und Jugendlichen freigegeben.

Kind spielt draußen©Unfallkasse NRW

Bei der Planung und Gestaltung von Spielplätzen im sogenannten öffentlichen Freiraum sind für einen sicheren Betrieb der Anlage und für eine optimale Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen folgende Planungsgrundsätze zu berücksichtigen:

  • Ein vielfältiges attraktives Angebot unterstützt die körperliche, geistige und seelische Entwicklung der Nutzerinnen und Nutzer.
  • Grundsätzlich sollten Spielflächen ausreichend und altersgerecht in Wohnungsnähe bestehen und verkehrssicher erreichbar sein.
  • Spielflächen sollten so gestaltet werden, dass sie barrierefrei zugänglich sind.
  • Zum Spielen ausgewiesene Flächen sind wirksam, z. B. durch dichte Hecken oder Zäune, gegen Straßen, Gleise, tiefe Wasserläufe und ähnliche Gefahrenquellen einzufrieden.


Weiterhin ist Folgendes zu beachten:

  • Die Zu- und Ausgänge zu den Spielflächen sollten abseits vom Durchgangsverkehr liegen.
  • Die Eingänge und Ausgänge sind so zu sichern, dass den Kindern das Verlassen des Platzes bewusst wird.
  • Alle Spielplatzgeräte und baulichen Anlagen, die im Spiel einbezogen werden, müssen den sicherheitstechnischen Anforderungen nationaler und europäischer Normen entsprechen. Für Ausstattungselemente, die nicht in den Normen erfasst sind, gelten die Grundsätze der Verkehrssicherungspflicht.
  • Kletter- und Spielplatzgeräte, Spielflächen und Pflanzen sind regelmäßig zu pflegen und zu warten.
  • Verbotene Giftpflanzen nach DIN 18034 dürfen nicht gepflanzt werden oder vorhanden sein, in den nachfolgenden Quellen nicht genannte Pflanzen müssen im Einzelfall beurteilt werden.
  • Sollten auf Freiflächen Ballspielbereiche eingerichtet sein, sind diese mit Schutzgittern von mindestens 4 m Höhe gegen Verkehrsflächen und Nachbargrundstücke abzuschirmen.